Neue Medizintechnik in der Luftrettung.
DOI: 10.36210/BerMedJ/epub2002020
Abstract
Die Zunahme der Rettungseinsätze mit der Verlegung von intensivpflichtigen Patienten gewinnt im Aufgabenspektrum der Luftrettung zunehmend an Bedeutung. Dabei kommt es nicht mehr in erster Linie auf einen schnellen und schonenden Transport an, sondern auch auf den Beginn, die Weiterführung und Änderung intensivmedizinischer Behandlungsstrategien. In Folge dessen ändern sich kurzfristig die medizintechnischen Kenntnisse des fliegenden Personals. Innovative Behandlungsmethoden wie die Intraaortale Ballonpulsation bei Patienten nach Myokardinfarkt und Low Cardiac Output Syndrom (LCOS), neue Beatmungsgeräte und spezielle Beatmungsstrategien in der Therapie des ARDS, die extrakorporale Membranoxygenierung und Bed Side Analysen verlangen Kenntnis und Ausbildung in der angewendeten Medizintechnik. Diese werden durch die Betreiberverordnung (MPBetreibV) §2 Abs.2§5 Abs.2, §2abs.1ff; §9Abs.1; §13 Satz1,3 und 4, das Medizinproduktegesetz (MPG) und durch das 1. Änderungsgesetz zum MPG, MedGV §6Abs.3; §10 Abs. 1; §6 Abs.4; §14 Abs.1 gesetzlich festgeschrieben. Um so fahrlässiger ist die Tatsache einzuschätzen, dass innerhalb der Nutzung medizintechnischer Geräte 64 % Bedienungsfehler, 18% Instandhaltungsfehler, 11% Konstruktions-, Fertigungs- bzw. Materialfehler und nur 8% Gerätefehler zu verzeichnen sind.

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